E-Assessments – Technische Hochschule Mittelhessen

Nach einer zweijährigen Erprobung hat die THM mit der Software EvaExam seit dem Wintersemester 2017/18 dauerhaft die Möglichkeit etabliert, Scan-Klausuren zu nutzen. Scan-Klausuren werden am Rechner erstellt und als Papierklausur geschrieben. Nach der Klausur werden die Prüfungsbögen eingescannt und mithilfe einer Software automatisiert ausgewertet. Freitextfragen werden von der Prüferin oder vom Prüfer korrigiert. Die Software ermittelt richtig und falsch beantwortete Fragen und berechnet daraus die erreichte Punktzahl. Die Benotung der Klausur erfolgt durch die Dozentin oder den Dozenten.

Die an der THM genutzte Software EvaExam ist eine Online-Anwendung und damit serverbasiert. Als Lehrende bzw. Lehrender benötigen Sie für die Nutzung der Software lediglich einen Internetbrowser. Eine Installation und regelmäßige Software-Updates auf Ihrem Rechner entfallen somit. Dies trägt auch zur Erhöhung der Datensicherheit bei, der bei Klausuren eine besondere Bedeutung zukommt.

Wenn Sie Scan-Klausuren einsetzten möchten, beraten wir Sie gerne zur didaktisch sinnvollen Konstruktion von Fragen und unterstützten Sie bei der Bedienung der Software. Zugangsdaten für EvaExam können von Lehrenden der THM unter evaexam@thm.de beantragt werden.

Aktuell werden jährlich ca. 10.000 Klausurfälle mit dem System “EvaExam” geschrieben und gescannt. Die Online-Übungen sind nicht lizensiert. Eine zentrale Archivierung gibt es bislang nicht.

Link zur EvaExam: https://evaexam.thm.de
Beratung und Support: evaexam@thm.de

Workshops zu EvaExam

Zusätzlich werden von uns regelmäßig Seminare und Schulungen zum Thema Scan-Klausuren angeboten, die Sie bei unserem aktuellem Workshopangebot finden können.

Online-Klausuren auf Distanz

An der THM werden seit dem SoSe2020 erste Piloten für Online-Klausuren auf Distanz angeboten (Def. Online-Klausur: Schriftliche Prüfungen, die von Studierenden am Rechner geschrieben werden. Die Studierenden befinden sich dabei nicht in den Räumen der Hochschule und verwenden zum Schreiben der Klausur ihre eigenen Rechner (BYOD-Konzept). Der Fokus liegt dabei nicht auf der maximalen Betrugsabsicherung, da ein Open Book Designansatz verfolgt wird unter Einhaltung des Datenschutzes.

Verfahren schriftliche Online-Distanzprüfungen gemäß § 5 der Satzung der THM über Abweichungen im Prüfungsrecht während der Sars-CoV-2-Pandemie

Vor der Prüfung
Lehrende*rErstellt Konzept unter Berücksichtigung / Sicherstellung / Gewährleistung, dass die Zustimmung der Studierenden zu einer schriftlichen Online-Distanzprüfung im Vorfeld der Prüfung eingeholt wird wird die Zustimmung nicht erteilt, sind alternativ schriftliche Prüfungen anzubieten die Prüflinge über eine geeignete technische Grundausstattung (bspw. Desktop-Rechner, Laptop/Notebook, Webkamera, Betriebssystem, Software) verfügen oder mit ihr ausgestattet werden können, um an der schriftlichen Online-Distanzprüfung teilnehmen zu können besondere Konfigurationen einzelner Rechner bei personenbedingten Beeinträchtigungen sind sicherzustellen. Einsetzung ausreichender Maßnahmen zur Sicherung der Chancengleichheit und zur Verhinderung von Missbrauch und Täuschungsversuchen hinreichend Gelegenheit für die Studierenden sich vor der Prüfung mit dem elektronischen Prüfungssystem vertraut zu machen die Dauer einer schriftlichen Online-Distanzprüfung sich am Umfang des Moduls orientiert 120 Minuten nicht überschreiten darf für den Fall einer technischen Störung ist der damit verbundene Zeitverlust durch eine entsprechende Verlängerung der Prüfungszeit auszugleichen es gilt die entsprechende Anmeldefrist gemäß § 4 der Allgemeinen Bestimmungen sowie § 3 Abs. 3 für die Abmeldefrist. Die Sicherstellung der Zulassungsvoraussetzungen der Studierenden zur Prüfung sind durch Abgleich im Prüfungsverwaltungssystem zu gewährleisten. leitet Konzept an Prüfungsamt, Datenschutzbeauftragten, AG Online-Klausuren weiter
Prüfungsamtprüft ob Konzept den prüfungsrechtlichen Vorgaben entspricht leitet Info an VP-Studium & Lehre,  AG Online-Klausuren, Datenschutzbeauftragten weiter
Lehrende*r Datenschutzbeauftragte*rDatenschutzrechtliche Bestimmungen sind einzuhalten. Die Erhebung, Speicherung, Nutzung und Übermittlung von Daten, die für die Identifizierung erforderlichen Daten sowie die Daten im Rahmen der Erbringung der Prüfungsleistung und an den mit der Prüfung beauftragten Dienstanbieter sind im Einvernehmen mit dem Datenschutzbeauftragten der THM im Vorfeld abzuklären. Info an VP-Studium & Lehre,  AG Online-Klausuren, Lehrende*n
AG Online-Klasurenprüft ob Konzept inhaltlichen Vorgaben entspricht leitet Info an VP-Studium & Lehre weiter
VP – Studium & LehreIn begründeten Ausnahmefällen können mit Zustimmung des Präsidiums der THM schriftliche Prüfungen durch schriftliche Online-Distanzprüfungen (elektronische Fernprüfungen) ersetzt werden.
Nach der Prüfung
StudierenderInnerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses wird der Kandidatin oder dem Kandidaten Einsicht in alle die schriftliche Online-Distanzprüfung betreffenden Prüfungsunterlagen gewährt (vgl. § 25 der Allgemeinen Bestimmungen).
Fachbereich Die schriftlichen Online-Distanzprüfungen müssen vollständig und einheitlich gemäß den in der Hessischen Immatrikulationsverordnung festgelegten Regelungen aufbewahrt werden.

Ansprechpartner

Andreas Klose
Tel.: +49 (0) 641 309-1024
Mail: andreas.klose@verw.thm.de